top of page

Führerschein Klassen:

B

Kraftfahrzeuge

ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

​

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

BE

Fahrzeugkombinationen

die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

​

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

A

Krafträder (auch mit Beiwagen)

mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

​

Mindestalter: 20 bzw.24 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen)

mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

​

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen)

mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

​

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

C

Kraftfahrzeuge

ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

​

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1

CE

Fahrzeugkombinationen

die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

​

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. 
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Mofa

Kraftfahrzeuge

maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

 

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

L

Zugmaschinen

die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

​

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

T

Zugmaschinen

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

​

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM

Weitere Ausbildungen:

Sonderausbildungen

Ausbildung in Automatik Fahrzeugen:

Bei uns kannst du deinen Führerschein auch ausschließlich in Automatisch schaltenden Fahrzeugen absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung und das Lernen einfacher sind. Mit einer Zusatzausbildung von 10 Schaltstunden zuzüglich einer vom Fahrlehrer durchgeführten Überprüfungsfahrt darfst du auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Da die Thematik etwas umfangreicher ist, und immer auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sein muss, empfehlen wir vorher dringend ein Beratungsgespräch in unserer Fahrschule.

​

Weiterbildung nach dem BKrFQG: 

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)

​

Ist also notwendig für Berufskraftfahrer. Wir helfen dir gerne mit dieser Weiterbildung auf deinem neuen Karriereweg.

​

Gabelstapler Schein:

Die Ausbildung für einen Gabelstaplerschein beinhaltet die Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand und wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung erhalten Sie Ihren Fahrausweis für Flurförderzeuge und sind in der Lage dazu Ihren Stapler sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend zu bedienen.

Gegliedert wird unsere Ausbildung für einen Gabelstaplerschein in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Theorie vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse über Sicherheitsbestimmungen und Gerätetechnik wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen sowie Antriebsarten von Gabelstaplern und deren Standsicherheit.
Im praxisbezogenen Teil der Ausbildung für einen Gabelstaplerschein lernen Sie das vorschriftsmäßige und gefahrlose Bedienen Ihres Staplers. Dies beinhaltet unter anderem das aufnehmen, absetzen, stapeln und transportieren von Lasten sowie der Gebrauch von üblichen Anbaugeräten.

​

Hast du Fragen zu den Führerscheinklassen ?
bottom of page