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Berufskraftfahrerweiterbildung (Module)

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um. Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor. Diese können an Einzeltagen à 7 Stunden oder zusammenhängend  an fünf aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden. 

Da wir individuell und für die Unternehmen maßgeschneidert planen, organisieren und veranstalten, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen. 

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Gabelstaplerausbildung:

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Die Ausbildung für einen Gabelstaplerschein beinhaltet die Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand und wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Ausbildung erhalten Sie Ihren Fahrausweis für Flurförderzeuge und sind in der Lage dazu Ihren Stapler sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend zu bedienen.

Gegliedert wird unsere Ausbildung für einen Gabelstaplerschein in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Theorie vermittelt Ihnen alle notwendigen Kenntnisse über Sicherheitsbestimmungen und Gerätetechnik wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen sowie Antriebsarten von Gabelstaplern und deren Standsicherheit.
Im praxisbezogenen Teil der Ausbildung für einen Gabelstaplerschein lernen Sie das vorschriftsmäßige und gefahrlose Bedienen Ihres Staplers. Dies beinhaltet unter anderem das aufnehmen, absetzen, stapeln und transportieren von Lasten sowie der Gebrauch von üblichen Anbaugeräten.

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